Fahrdienst

Die Tagespflege stellt einen Fahrdienst für die An- und Abfahrt der Gäste sicher, soweit dies nicht von Angehörigen übernommen wird. Die Höhe der Entgelte für den Fahrdienst können einzelfahrtbezogen in der Vergütungsvereinbarung mit den Pflegekassen ausgewiesen werden. Der Transport ist in modernen Behindertengerechten Fahrzeugen sicher gestellt Alle Fahrer verfügen über einen Personenbeförderungsschein.